7.Organisatorisches
a) Betriebskosten
Die Gebühren für die Betreuung der Kindergartenkinder ist bis zu 8 Stunden kostenfrei.
Die U 3 Kinder werden nach der Gebührenordnung für Krippenkinder eingestuft. Siehe Tabelle.
Für das gemeinsame Frühstück am Freitag werden 2,50 € pro Monat eingezogen.
Die Kosten für eine Mittagsmahlzeit betragen 3,15 €.
Die Betreuungskosten für die Sonderöffnungszeiten betragen 14 € pro halbe Stunde im Monat.
Kindergartenbetreuung (Alter unter 3 Jahren) |
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Für die Betreuung von 7:30 bis 13:00 Uhr = 5,5 Stunden |
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Für das 1. Kind |
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bei verbleibenden Jahreseinkünften bis zu |
Euro |
Euro |
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25.000,00 € |
168,00 € |
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32.500,00 € |
185,00 € |
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40.000,00 € |
204,00 € |
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47.500,00 € |
225,00€ |
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60.000,00 € |
248,00 € |
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75.000,00 € |
273,00 € |
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75.000,00 € ( über ) |
300,00 € |
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b) Eingewöhnungszeit
Die Eingewöhnungszeit in unserer Einrichtung ist angelehnt an das „Berliner Model“. Dieses Modell sieht vor, dass den Kindern eine behutsame Eingewöhnung gemeinsam mit den Eltern, ermöglicht wird.
Dabei beachten wir, dass…
- die Kinder behutsam und in ihrem „Tempo “ an den Kindergartenalltag herangeführt werden. (Erst Stundenweise mit den Eltern, anschließend kurze Zeit allein in der Einrichtung …)
- ein Stück „Zuhause “ (Kuscheltier, Decke o.ä.) kann mit in den Kiga genommen werden.
- Eine Bezugsperson (vom Kind ausgesucht) begleitet den Kindergartenalltag.
- Der Kommunikationsbedarf ist höher und wird durch regelmäßige Info- und Elterngespräche gedeckt.
Die Bring- und Abholzeiten werden zwischen den Erziehungsberechtigten und den Erzieherinnen individuell für das einzelne Kind abgesprochen.
b) Erkrankungen
Bei Krankheiten, wie z.B. Fieber, Erbrechen, Durchfall... muss das Kind zu Hause betreut werden. Bitte informieren Sie die Einrichtung. Bevor das Kind die Einrichtung wieder besucht, muss es 48 Stunden fieberfrei sein. Bei Erkältungen mit gelblich bis grünem Nasensekret sollte ein ärztlicher Rat eingeholt werden, um eine ansteckende Infektion zu erkennen und diese medizinisch behandeln zu lassen. Diese Maßnahme gilt dem Schutz des kranken Kindes und sie kann eine Ansteckung der anderen Kinder und Erzieher/ innen verhindern.
Ansteckende Erkrankungen, wie z.B. Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Läuse u.a. müssen dem Kindergarten ebenfalls gemeldet werden. Der Besuch der Einrichtung ist in diesem Fall nicht gestattet.
c) Abmeldung und Kündigung
Die Abmeldung ist grundsätzlich nur zum Ende eines Kindergartenjahres möglich. Sie bedarf der Schriftform. In begründeten Ausnahmefällen
(z. B. Wohnortwechsel) kann hiervon abgewichen werden. Über Ausnahmen entscheidet im Einzelfall der Träger.
d) Schließzeiten
Die Zeiten, in denen der Kindergarten geschlossen bleibt, werden durch einen Elternbrief bekannt gegeben.
Um Urlaub und Fortbildungen u.s.w. abwickeln zu können, kann der Kindergarten bis zu 30 Tage im Jahr geschlossen werden.
Im Allgemeinen sind dies:
- Die Weihnachtsferien
- Drei Wochen in den Sommerferien (eine Notgruppe wird in der Samtgemeinde ((zahlungspflichtig)) angeboten)
- zwei Studientage
- Ein Tag für einen Betriebsausflug
e)Sprechzeiten
Die Termine können mit den Erzieher/innen oder der Leitung persönlich abgesprochen werden.
Bürozeiten sind z.Z. von Montag- Donnerstag von 11:00- 12:00 Uhr und von 13:00- 14:00 Uhr.